Austausch stärken ‒ Gemeinsam die Krise überwinden
In Zeiten von Kontaktsperren und Reisebeschränkungen stehen die meisten deutsch-französischen und trilateralen Mobilitätsprogramme still. Die Corona-Krise ist eine gesamteuropäische Herausforderung, die junge Menschen in Deutschland und Frankreich voneinander trennt. Der Bedarf nach europäischem Zusammenhalt ist größer denn je: Begegnung, Austausch und interkulturelles Lernen sind derzeit vor allem virtuell und in kleinen Schritten möglich.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt deshalb Austauschinitiativen und -projekte mit einer 1234-Förderung (bis zu 1.234 € pro Projekt), die
- das Interesse an der deutsch-französischen Freundschaft aufrechterhalten und steigern,
oder
- die dazu beitragen, die deutsch-französische Begegnungsarbeit zu festigen, zu überdauern und zu erneuern.
Wenn der Austausch auch während der Krise aufrechterhalten wird, können Mobilitätsprogramme in der Post-Corona-Ära leichter wiederaufgenommen werden. Mit der vorliegenden Sonderausschreibung will das DFJW seine Partner in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Ihr Engagement ist und bleibt für den deutsch-französischen und den trilateralen Jugendaustausch unerlässlich.
Welche Projekte können gefördert werden:
Grundsätzlich können Projektanträge zu Themen, Initiativen oder Instrumenten gefördert werden, die dem Austausch, der Kontaktpflege und der Aufrechterhaltung der deutsch-französischen Partnerschaft während der Corona-Krise dienen. Ebenfalls können Projekte gefördert werden, die eine reibungslose Wiederaufnahme der Mobilitätsbeziehungen in Zeiten nach Corona vorbereiten.
Entsprechend den Richtlinien des DFJW können 1234-Projekte sowohl in Form als auch im Inhalt von üblichen Begegnungsformaten abweichen. Anträge können von Einzelpersonen, Vereinen, Schulen und Hochschulen, Städten, Gemeinden oder Unternehmen gestellt werden. Es können mehrere Anträge durch einen Träger gestellt werden.
Projektbeispiele sind:
- alle Formen von digitalen Projekten,
- Forschungsprojekte,
- Publikationen aller Art,
- Projektentwicklung
Antragsteller*innen:
alle Antragsteller*innen laut DFJW-Richtlinien
Antragstellung und Abrechnung:
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Ein Projektaufriss und eine Begründung müssen ebenfalls eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt nach dem Trägerprinzip bei dem im DFJW zuständigen Referat.
Der Verwendungsnachweis ist auf dem dafür vorgesehenen Formular spätestens 4 Wochen nach Projektabschluss einzureichen und muss folgende Unterlagen enthalten:
- einen inhaltlichen Nachweis über die Durchführung des Projekts (Berichte, Videos, Bilder etc.),
- Belegliste über die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstanden sind. Dazu gehören auch erbrachte Arbeitsleistungen, die ebenfalls als einzige Ausgabe auf der Belegliste anerkannt würden.
Sollte ein Träger mehrere Anträge stellen, müssen die Inhalte der einzelnen Projekte klar voneinander abgegrenzt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachreferate des DFJW.